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   BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05   

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https://dejure.org/2005,66440
BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,66440)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,66440)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,66440)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen"; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Strafvorschrift; Vereinsverbot

Verfahrensgang

 
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  • Drs-Bund, 24.05.1962 - BT-Drs IV/430
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt es demnach darauf an, dass der Straftatbestand, dem zuwidergehandelt wird, allein aus Gründen des Staatsschutzes erlassen ist, es sich also um einen - in diesem Sinne - "politischen" Tatbestand handelt (vgl. BTDrucks IV/430 S. 24).

    Den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BTDrucks IV/430 S. 24) ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber die in der Bestimmung aufgeführten "Sondergesellschaften" nicht insgesamt dem öffentlichen Vereinsrecht unterstellen wollte, sondern nur bei Zuwiderhandlungen gegen bestimmte "politische" Straftatbestände.

  • BGH, 22.12.1959 - 3 StR 40/59
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Der Katalog des § 74 a Abs. 1 GVG weist die Verfolgung von "Straftaten mit staatsgefährdendem Einschlag" (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1959 - 3 StR 40/59 - BGHSt 13, 378 ) den so genannten Staatsschutzkammern als Spezialspruchkörpern zu.
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Bei § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG handelt es sich um einen auf das gegenüber einem Verein ausgesprochene Betätigungsverbot bezogenen Ungehorsamstatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312 ).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 6 VR 6.05

    Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Der Senat hat mit Beschluss vom 9. November 2005 der Klägerin vorläufigen Rechtsschutz gewährt (BVerwG 6 VR 6.05).
  • Drs-Bund, 26.05.1964 - BT-Drs IV/2145
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Dem steht nicht entgegen, dass die Aufnahme der Vorgängerbestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG in den Katalog des § 74 a Abs. 1 GVG mit der "engen Beziehung" zwischen der zuerst genannten Vorschrift und der Vorgängervorschrift des § 85 StGB begründet wurde (vgl. Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf eines Vereinsgesetzes, BTDrucks IV/2145 (neu) S. 9).
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